Meine Drei Konzepte
Ich biete Ihnen Physiotherapie, Heilpraktik und Osteopathie an, um Beschwerden gezielt zu behandeln, Ihr Wohlbefinden zu steigern und Ihre Gesundheit nachhaltig zu fördern.

Physiotherapie
„Bewegung ist Leben.“

Heilpraktik
„Der Mensch steht im Mittelpunkt.“

Osteopathie
„Der Mensch ist eine Einheit aus Körper, Geist und Seele.“ Andrew Taylor Still
Der Therapieablauf
Von der Terminvereinbarung bis zur individuellen Behandlung – gut begleitet.
Kontakt aufnehmen
Der erste Kontakt erfolgt telefonisch oder über das Kontaktformular. Gemeinsam finden wir einen Termin, der sich gut in Ihren Alltag integrieren lässt.
Erster Termin
Zu Beginn der ersten Behandlung verschaffe ich mir ein umfassendes Bild Ihrer Situation: Beschwerden, Vorgeschichte und funktionelle Zusammenhänge werden sorgfältig erfasst.
So kann Ihre Behandlung präzise und individuell geplant werden.
Individuelle Therapie
Mit ärztlicher Verordnung:
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage der ärztlichen Diagnose und Verordnung. Aufbauend darauf erstelle ich einen individuellen Therapieplan, der gezielt auf Ihre Beschwerden abgestimmt ist.
Ohne ärztliche Verordnung:
Als Heilpraktikerin können Sie die Behandlung auch ohne Rezept in Anspruch nehmen – die Therapie wird dabei individuell und befundorientiert gestaltet und kann verschiedene Ansätze miteinander verbinden.

Physiotherapeutische Leistungen
- Krankengymnastik I KG
- Neurologische Krankengymnastik KG ZNS I Bobath
- Manuelle Therapie I MT
- Kiefergelenksbehandlungen I CMD
- Manuelle Lymphdrainage I MLD
- Skolliosebehandlung I Schroth
- Hausbesuche I HB
- Wärmeanwendungen: Naturmoor I Rotlicht I Heiße Rolle
Heilpraktische & osteopathische Leistungen
- Craniosacrale Therapie
- Viszerale Therapie
- Osteopathische Behandlung
- Heilpraktische Behandlung
- Kinesio-Taping I therapeutisch
- Fußreflexzonentherapie I therapeutisch
Varianten der Abrechnung
- Privatrezept (alle Privatkassen & Beihilfe)
- Gesetzliche Krankenkassen (ab 01.04.2026)
- Selbstzahlerbasis
- Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH

Neu ab 01.04.2026
Kassenzulassung für gesetzlich Versicherte.
Behandlungen sind mit ärztlicher Verordnung über die gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar.